Allgemeine Vertragsbedingungen

Version vom 20. Februar 2024

Geltungsbereich der AVB

Die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln das Behandlungsverhältnis zwischen dem Kunden bzw. der Kundin (nachfolgend «Kunde») und shapr GmbH bzw. der behandelnden Person (nachfolgend «shapr»). Sie gelten als integrierender Vertragsbestandteil zum Vertragsverhältnis zwischen shapr und dem Kunden und gelten insbesondere für jeden Folgeauftrag. Abweichende AVB des Kunden haben keine Gültigkeit und Änderungen sowie Nebenabreden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung seitens shapr. shapr kann die AVB jederzeit ändern. Die jeweils gültige Version der AVB kann von shapr jederzeit herausverlangt werden.

Vertragsabschluss

Die Auftragserteilung seitens des Kunden erfolgt nach einem Beratungsgespräch über die gewünschte Behandlung. Dazu hat der Kunde die separate Einverständniserklärung zu unterzeichnen. shapr behält sich vor, eine Behandlung des Kunden abzulehnen, wenn dies aufgrund Sorgfaltspflichten angezeigt ist.

Haftungsbeschränkungen

shapr haftet nur für durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlung entstandene Direktschäden. Eine darüberhinausgehende Haftung von shapr und ihrer Hilfspersonen, insbesondere eine Haftung für indirekte Schäden, wird unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kunde wird anlässlich des persönlichen Beratungsgesprächs nebst der Aufklärung über die Behandlung sowie den Risiken/Nebenwirkungen über die anfallenden Kosten aufgeklärt. Die Kosten für die Behandlungen werden nicht von der Krankenkasse bzw. Unfallversicherung bezahlt und müssen entsprechen vom Kunden selbst gezahlt werden.

Datenschutz

Sämtliche Daten werden vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verwendet. Beim Umgang mit diesen Daten werden angemessene technische und organisatorische Massnahmen getroffen, um die Daten vor unbefugtem oder widerrechtlichem Zugriff zu schützen. Es gilt die jeweils geltende Datenschutzerklärung.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser AVB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser AVB nur teilweise unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertrag mit shapr ist Zürich. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht.